FAQ - häufig gestellte Fragen

 

Allgemeine Informationen

Die Ereignisse in den Kriesenherden der Welt beschäftigen uns alle. Wir hoffen, dass es Ihnen und Ihren Familienmitgliedern gut geht und Sie von keiner beunruhigenden, instabilen Situation betroffen sind. Wir können nachvollziehen, dass Sie sich in Anbetracht der aktuellen Krisen fragen, inwiefern sich diese Ereignisse auf Ihren Versicherungsschutz und unsere Assistance-Leistungen auswirken.

Bitte überprüfen Sie zunächst die Gültigkeit Ihres Reiseschutzes für Ihr Reiseziel. Aktuelle Informationen sowie Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

Überprüfen Sie anschließend bitte Ihre Versicherungs-Bedingungen. Diese regeln den Umfang Ihres Reiseschutzes. Kontaktieren Sie außerdem auch Ihren Reiseanbieter (z. B. die Fluggesellschaft, das Reisebüro oder den Reiseveranstalter). Ihr Reiseanbieter kann Ihre Reise gegebenenfalls (je nach Situation, Zeitplan, Reiseziel etc.) umplanen, ändern oder sich um eine Rückerstattung kümmern.

Sollte Ihnen Ihr Reiseanbieter keine Lösung anbieten können, finden Sie nachfolgend einige allgemeine Hinweise zu Ihrem Reiseschutz. Diese beziehen sich speziell auf die aktuelle Situation in oder um Europa.

 

Ereignisse, die über Ihren Reiseschutz NICHT abgesichert sind

Bitte entnehmen Sie die Details zu Ihrem Reiseschutz den Versicherungs-Bedingungen. Folgende Ereignisse sind über Ihren Allianz Reiseschutz generell nicht abgedeckt:

Sie haben sich entschieden die Reise nicht anzutreten oder haben Bedenken zu fliegen?
Nicht versichert ist im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung, wenn Sie beispielsweise eine Urlaubsreise nach Frankreich aufgrund des Ukraine-Krieges stornieren wollen

Sind direkt oder indirekt durch den Krieg verursachte Ereignisse abgesichert?
Wenn beispielsweise wegen eines Krieges Flüge annulliert werden, ist dies nicht im Versicherungsschutz Ihrer Reiseversicherung enthalten. Möglicherweise ist dies aber über Ihren Reiseanbieter abgedeckt

Was ist mit wirtschaftliche Sanktionen, die Ihre Reisepläne stören? 
Sollten Sie die Reise absagen, weil beispielsweise Ihre Kreditkarte aufgrund von Restriktionen im Zahlungsverkehr (z. B. SWIFT) nicht eingesetzt werden kann, ist dies nicht durch Ihre Versicherung abgedeckt

Änderungen aufgrund von Reisewarnungen
Wenn das Auswärtige Amt beispielsweise eine Reisewarnung für Ihr Urlaubsziel ausspricht, Sie sich aber dennoch entscheiden, dorthin zu reisen, sind Sie auf der Reise bei Schäden, die direkt oder indirekt mit dem Anlass der Reisewarnung zusammenhängen, nicht versichert. 

 

Fragen & Antworten

Ich habe einen Urlaub in einem Land nahe eines Krisenherdes gebucht und möchte meine Reise aufgrund der aktuellen Situation stornieren. Werden mir die Stornokosten erstattet?
Antwort: Bedenken, an einen bestimmten Ort zu reisen, sind kein versichertes Ereignis.

Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für mein Urlaubsziel ausgesprochen. Werden mir die Stornokosten erstattet
Antwort: Wird für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung ausgesprochen, stellt dies kein versichertes Ereignis im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung dar. In der Regel tragen Sie jedoch die Kosten nicht selbst! Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Reiseveranstalter. Er ist in der Pflicht, die Reise abzusagen und die Kosten zu erstatten oder eine Alternative zu bieten. 

Ich befinde mich noch in einem Land mit Krisenherd und habe keine Möglichkeit, in mein Heimatland zurückzufliegen. Erhalte ich eine Rückerstattung der Reise- und Übernachtungskosten?
Antwort: Nein, denn direkt oder indirekt durch den Krieg verursachte Ereignisse sind nicht versichert.

 

Hinweis: Die obenstehenden Ausführungen gelten für unsere aktuellen Versicherungs-Bedingungen. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind im Einzelfall die dem jeweiligen Versicherungs-Abschluss zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen.

Während Ihre Hausratversicherung ausschließlich Schäden ersetzt, die durch Raub oder Einbruchdiebstahl entstehen, ist über die Reisegepäck-Versicherung auch einfacher Diebstahl versichert. Wird Ihnen während des Urlaubs z. B. die Handtasche oder der Koffer aus Ihrem Hotelzimmer gestohlen, greift die Reisegepäck-Versicherung. Bei einer Hausratversicherung wird dies nicht als Versicherungsfall angesehen. Darüber hinaus deckt die Reisegepäck-Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch den Diebstahl von Reisegepäck aus dem Auto ab.


Tipp:
Erstellen Sie eine Liste aller mitgeführten Sachen und rechnen Sie für die Ermittlung der nötigen Versicherungs-Summe realistisch den Zeitwert des gesamten Gepäcks aus. So sind Sie im Fall der Fälle bestens vorbereitet.

Ab 8 Personen bieten wir Ihnen attraktive Gruppen-Tarife an. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Verein oder eine Gruppe unabhängiger Personen handelt. Es müssen lediglich alle versicherten Personen auf dem Versicherungsschein aufgeführt sein.
Nein. Alle unsere Familien- bzw. Paar-Tarife sind für bis zu zwei Erwachsene und Kinder bis zu deren 21. Geburtstag  gültig, unabhängig von einem gemeinsamen Wohnsitz. 
Ein Familien- oder Paar-Tarif gilt für maximal zwei Erwachsene (unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und Wohnsitz) und Kinder bis zu deren 21. Geburtstag. Eigene Kinder können in beliebiger Zahl mitversichert werden, ansonsten sind maximal sechs Kinder versicherbar. Alle versicherten Personen müssen namentlich im Versicherungsschein aufgeführt werden.
Der Versicherungs-Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird. Eine Kündigung kann über unser Kunden-Portal oder im Chat unter "Vertragsänderung" beauftragt werden.

Eine Auslandskrankenversicherung sowie alle weiteren Reiseversicherungen, die keine Reiserücktrittsversicherung beinhalten, können Sie bis zum Abreisetag abschließen.

Unsere Vertriebspartner – Reisebüros, Reiseveranstalter, Online-Portale, Allianz Agenturen und Makler – sind Ihnen gerne behilflich.

Die Versicherungs-Summe bei einer Jahresversicherung gilt für jede einzelne Reise. Das trifft auch dann zu, wenn die versicherten Personen nicht gemeinsam, sondern getrennt voneinander verreisen. In diesem Fall ist jede der unterschiedlichen Reisen bis zur vereinbarten Versicherungs-Summe abgesichert. Eine Jahresversicherung umfasst weltweit beliebig viele Reisen innerhalb des versicherten Jahres.

Mit dem Europa-Tarif werden Reisen in Länder des geographischen Europas versichert. Darüber hinaus sind mit diesem Tarif Reisen in folgende Zielgebiete versicherbar: Russische Föderation, Mittelmeer-Anrainerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren und Madeira. Hier sehen Sie eine Liste der Länder, die gemäß unserer Versicherungs-Bedingungen zu Europa gehören:

Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Azoren, Belarus, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Kanarische Inseln, Kasachstan, Kroatien, Kosovo, Lettland, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madeira, Malta, Marokko, Mazedonien, Mittelmeer Anrainerstaaten, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Spitzbergen, Syrien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstaat, Zypern.

Eine Reiserücktrittsversicherung sollte bei Buchung der Reise (Datum der Buchungs-Bestätigung) erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Tage, abzuschließen.

Eine Auslandskrankenversicherung sowie alle weiteren Reiseversicherungen, die keine Reiserücktrittsversicherung beinhalten, können Sie bis zum Abreisetag abschließen.

Unsere Vertriebspartner – Reisebüros, Reiseveranstalter, Online-Portale, Allianz Agenturen und Makler – sind Ihnen beim Versicherungs-Abschluss gerne behilflich.

Bitte geben Sie eine:n der im Mietvertrag eingetragenen Fahrer:innen an. Weitere dort eingetragene Fahrer:innen sind automatisch mitversichert. Der Versicherungsschutz der CDW-Versicherung greift für alle im Mietvertrag eingetragenen Fahrer:innen.

Eine Versicherung für eine einzelne Reise gilt grundsätzlich bis zum Ende der Reise.

Ein Jahres-Reiseschutz mit einer Laufzeit von einem Jahr gilt für alle Reisen innerhalb der versicherten 12 Monate. Der Versicherungs-Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird. Eine Kündigung kann über unser Kunden-Portal  oder im Chat unter "Vertragsänderung" beauftragt werden.

Das kommt darauf an, was Sie absichern möchten. Kreditkarten beinhalten oft nur "Ausschnittdeckungen", so dass ein Krankenrücktransport enthalten sein kann, eine Auslandskrankenversicherung jedoch nicht oder umgekehrt.

Häufig gilt der Reiseschutz nur, wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Zudem sollten Sie prüfen, ob die Versicherung nur für den Karteninhaber gilt oder ob auch Mitreisende mitversichert sind.

Ist bei Eintritt des Versicherungsfalls der versicherte Reisepreis niedriger als der tatsächliche Reisepreis, liegt eine Unterversicherung vor. Wir ersetzen in diesem Fall den Schaden anteilig im Verhältnis der Versicherungs-Summe zum Reisepreis. 
Wenn Ihr Flug annulliert wird, wenden Sie sich bitte an die Fluggesellschaft, den Reiseveranstalter oder den Reiseanbieter.
Grundsätzlich ja, wenn ein versichertes Ereignis Grund für den Nichtantritt des Fluges ist. Senden Sie uns im Versicherungsfall bitte einen Nachweis über den Nichtantritt der Reise (No-show). Diesen erhalten Sie von Ihrer Fluggesellschaft oder Buchungsstelle.
Werden mehrere Reisebausteine zusammengestellt (z. B. Flug, Ferienwohnung und Camper),   entspricht der Gesamtreisepreis der Summe aller Leistungen. Dies ist die anzugebende Versicherungs-Summe. Sollte sich der Reisepreis nach Versicherungsabschluss ändern, kann die Versicherung angepasst werden.  Kontaktieren Sie uns dazu gerne über den Chat und wählen Sie "Vertragsänderung".
Eine Reiserücktrittsversicherung sollte am besten direkt bei Buchung der Reise (Datum der Buchungsbestätigung) erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Tage, abzuschließen.

Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit unserer Notrufzentrale (+49 89 62424-245) auf. Die Spezialisten nennen Ihnen Krankenhäuser oder Ärzte in Ihrer Nähe, organisieren bei Bedarf eine Kostenübernahme oder einen Krankenrücktransport. Unser Experten-Team ist jeden Tag rund um die Uhr für Sie erreichbar.

In unserem Leitfaden für den Notfall haben wir Ihnen die 10 wichtigsten Punkte zusammengefasst, an die Sie im Notfall denken müssen. Drucken Sie sich unseren Leitfaden aus und packen Sie ihn in Ihr Urlaubsgepäck!

Bei jeder Auslandskrankenversicherung von Allianz Travel ist die sogenannte Nachhaftung gedeckt. Das heißt, die Kosten werden über das Ende der Reise hinaus bis zum Tag der Transportfähigkeit erstattet.

Die Versicherungs-Summe ist bei unseren internationalen Krankenversicherungen unbegrenzt und Sie zahlen keine Selbstbeteiligung.

Jede Allianz Reise-Krankenversicherung übernimmt die Kosten eines medizinisch sinnvollen Krankenrücktransportes. 

Medizinisch sinnvoll ist ein Rücktransport nicht nur, wenn die Behandlung im Reiseland nicht möglich ist, sondern auch, wenn aus ärztlicher Sicht die Weiterbehandlung im Heimatland für die Genesung förderlich ist. Diese Entscheidung wird von den Ärzten/Ärztinnen unserer hauseigenen Notrufzentrale, der Assistance, in Absprache mit den Ärzten/Ärztinnen vor Ort getroffen.

Im Gegensatz dazu ist bei manchen Versicherern nur der „medizinisch notwendige Krankenrücktransport“ abgedeckt. Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport ins Heimatland aber nur dann, wenn die Krankheit vor Ort nicht behandelt werden kann oder eine medizinische Unterversorgung bestehen würde. Das kommt jedoch nur in wenigen Teilen der Welt vor.

Im Falle Ihres Todes oder wenn Sie länger als 24 Stunden im Krankenhaus bleiben müssen, und wenn Ihre Reisebegleitung minderjährig oder auf Ihre Vollzeitbetreuung angewiesen ist, gilt folgendes. Wir organisieren und zahlen die Beförderung Ihrer Reisebegleitung an Ihren Hauptwohnsitz oder einen Ort nach Wahl im Land Ihres Wohnsitzes.

Wir von Allianz Partners unterscheiden bei der internationalen Krankenversicherung zwischen Auslandskrankenversicherung, Langzeit-Auslandskrankenversicherung und Incoming-Versicherung.

Sie sollten eine internationale Krankenversicherung abschließen, wenn Sie Urlaub im Ausland machen, für längere Zeit ins Ausland reisen oder als Ausländer:in Deutschland bzw. andere Länder des Schengen Raumes besuchen.

Eine internationale Krankenversicherung für langfristige Auslandsaufenthalte funktioniert ähnlich wie eine Krankenversicherung im Heimatland: Sie sind für Notfälle, aber auch für Diagnoseuntersuchungen und Nachbehandlungen versichert. Im Gegensatz dazu leistet eine Auslandskrankenversicherung nur bei Notfällen und Unfällen im Urlaub und kann nur für einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen werden. 

Der Geltungsbereich für den Incoming-Krankenschutz umfasst alle Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens sowie Andorra, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, San Marino, Vatikanstadt und Zypern.

Für folgende Länder gilt der Allianz Incoming-Krankenschutz:

  • Andorra
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Frankreich
  • Finnland
  • Griechenland
  • Italien
  • Island
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Monaco
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Vatikanstaat
  • Zypern
Die Versicherung gilt immer für den abgeschlossenen Zeitraum. Die maximale Versicherungsdauer beträgt 93 Tage.

Ja, eine Verlängerung ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Im Vorversicherungszeitraum ist kein Versicherungsfall/Schaden eingetreten und die versicherte/n Person/en ist/sind aktuell gesund
  • Die Anfrage zur Verlängerung und auch der Versicherungsabschluss müssen vor Ablauf des Vorversicherungs-Zeitraums erfolgen
  • Die Versicherungsdauer darf insgesamt maximal 93 Tage betragen

Zur Verlängerung des Versicherungsschutzes müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn Allianz Travel der Verlängerung zustimmt, gelten die regulären Beiträge. Hier finden Sie den Antrag auf Vertragsverlängerung (PDF). Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an [email protected].

Ja. Können Sie nicht einreisen, weil Sie z.B. kein Visum erhalten haben, kann die Versicherung storniert und der Beitrag erstattet werden. Das ist auch nach Versicherungsbeginn noch möglich. 

Als Nachweis benötigen wir die Ablehnung der Visastelle. Senden Sie Ihren Antrag auf Stornierung mit entsprechendem Nachweis bitte an [email protected]

Vor Versicherungsbeginn ist eine Stornierung ohne Nachweis möglich.

Verschiebt sich Ihre Einreise, kann der Beginn der Incoming-Krankenversicherung verlegt werden.

Als Nachweis benötigen wir z.B. Ihren Reisepass mit Einreisestempel oder das Flugticket. Senden Sie Ihren Antrag auf Änderung des Versicherungsbeginns mit entsprechendem Nachweis bitte an [email protected].

Vor Versicherungsbeginn ist eine Änderung ohne Nachweis möglich.

Einen Nachweis über Ihre Incoming-Versicherung erhalten Sie mit Ihrem Versicherungsschein. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an [email protected].
Über unser Kunden-Portal können Sie jederzeit einen Versicherungsfall melden oder zu einem bereits gemeldeten Fall Unterlagen und Dokumente per Upload nachreichen. 
Prinzipiell reichen uns Kopien. Bitte beachten Sie, dass wir in Einzelfällen aber berechtigt sind, Originalbelege von Ihnen anzufordern. Bitte bewahren Sie diese daher gut auf.
Das ist vom Versicherungsfall abhängig. Für eine reibungslose Bearbeitung sind immer Versicherungsnachweis (z. B. Versicherungsschein, Reise-Bestätigung, Buchungs-Bestätigung), sämtliche Rechnungen (Originale bitte zur Sicherheit aufbewahren) sowie eine kurze Schilderung des Ereignisses, das zum Versicherungsfall geführt hat, einzureichen. Je nach Reiseland oder Umfang können wir weitere Unterlagen von Ihnen anfordern. 
Die Reise kann nur von der Person storniert werden, die die Buchung vorgenommen hat. Um die Stornokosten gering zu halten, muss die Stornierung innerhalb von 48 Stunden bei der Buchungsstelle erfolgen. Wird die Reise zu einem späteren Zeitpunkt storniert und es entstehen dadurch höhere Stornokosten, kürzen wir ggf. die Erstattung.
Diese Bescheinigung stellt Ihr Arzt aus. Die ärztliche Bescheinigung kann in unserem Kunden-Portal auch nach der Meldung des Versicherungsfalls noch nachgereicht werden.
Wenn Sie vor Reiseantritt erkranken und reiseunfähig sind, müssen Sie Ihre Reise umgehend innerhalb von 48 Stunden stornieren. Sollten Sie und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt noch nicht einschätzen können, ob Sie die Reise antreten können, füllen Sie zuerst unseren Fragebogen aus und kontaktieren anschließend bitte unsere Stornoberatung.
Für schnelle Hilfe vor Ort kontaktieren Sie bitte umgehend unsere Notrufzentrale: +49 89 62424-245

Unsere Ärzt:innen und Spezialist:innen sind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar.
Wir versichern Behandlungskosten bis die Ärztin oder der Arzt vor Ort in Absprache mit unserer Notrufzentrale entscheidet, dass Sie die Rückreise antreten können.

 

Jeder Versicherungsfall muss Allianz Travel unverzüglich mitgeteilt werden. Das geht ganz schnell und rund um die Uhr über unser Kunden-Portal . Hier können Sie auch erforderliche Dokumente direkt hochladen. Das spart Zeit und Portokosten. Außerdem können Sie jederzeit Infos zum Bearbeitungsstatus einsehen und Angaben oder erforderliche Dokumente ergänzen.

Jeder Versicherungsfall muss unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, gemeldet werden. Liegt eine Verzögerung vor, muss diese begründbar sein.

Bei einem Reisrücktritt muss die Reise nach Eintritt des Rücktrittgrundes außerdem innerhalb von 48 Stunden  storniert werden, um die Stornokosten möglichst gering zu halten.

Wenn etwas passiert ist, können Sie einfach ganz schnell und rund um die Uhr über unser Kunden-Portal einen Versicherungsfall bei uns melden und erforderliche Dokumente direkt hochladen. Das spart Zeit und Portokosten. Außerdem können Sie jederzeit Infos zum Bearbeitungsstatus einsehen und Angaben oder erforderliche Dokumente ergänzen.