In unserem Versicherungslexikon finden Sie hilfreiche Erläuterungen zu den wichtigsten Versicherungsbegriffen.
Falls Sie den gesuchten Begriff nicht finden, schauen Sie in unsere FAQ oder nutzen Sie unseren Chat.
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Der Eintritt eines der oben aufgeführten Ereignisse ist im Versicherungsfall durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. ärztliches Attest, Sterbeurkunde, etc.) nachzuweisen.
Folgende Unterlagen sind bei Reiseabbruch vorzulegen: Reisebestätigung, Versicherungs-Nachweis, Nachweis zum Eintritt des Versicherungsfalls, Abrechnung des Reiseveranstalters über die nicht genutzten Leistungen, Belege über zusätzliche Rückreisekosten.
Der Eintritt eines der oben aufgeführten Ereignisse ist im Versicherungsfall durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. ärztliches Attest, Sterbeurkunde, Bescheinigung des Arbeitgebers, Kopie des Arbeitsvertrages etc.) nachzuweisen. Zu allen Bedingungen und Ausschlüssen lesen Sie bitte die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen.
Folgende Unterlagen sind bei Reiserücktritt vorzulegen: Reisebestätigung, Versicherungs-Nachweis, Nachweis zum Eintritt des Versicherungsfalls, Stornokosten-Rechnung mit Zahlungsnachweis.
Für Reisen in Länder, für die das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung ausgesprochen hat, gilt Folgendes: Der Schaden darf nicht direkt oder indirekt mit dem Anlass der Reisewarnung zusammenhängen.
Für welche Länder das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Eine Erkrankung ist unerwartet, wenn
Eine Erkrankung ist schwer, wenn
Eine psychische Erkrankung ist unerwartet, wenn
Eine psychische Erkrankung ist schwer, wenn