Erklärung zur Barrierefreiheit

Die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr folgen aus § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 3 Nummer 5 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“) sowie aus der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung („BFSGV“), die auf der Grundlage von § 3 Absatz 2 BFSG erlassen wurde. Die Verpflichtung zur Abgabe dieser Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen folgt aus § 14 Absatz 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zum BFSG sowie (in Bezug auf die Zugänglichmachung) aus § 14 Absatz 1 Nummer 2, zweiter Halbsatz BFSG in Verbindung mit der BFSGV.

Die AWP P&C S.A. ist ein Versicherungsunternehmen. Unsere Dienstleistung im Sinne von § 1 Absatz 3 Nummer 5 i.V.m. Nr. 26 und Anlage 3 zum BFSG besteht darin, Verbraucher:innen die Möglichkeit zu bieten, Versicherungsschutz elektronisch über Webseiten zu beantragen.

Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen. Zu allen Versicherungen, die wir auf der Website www.allianz-reiseschutz.de zum Abschluss anbieten, ist dort eine kurze Erklärung vorhanden. Diese Erklärungen stehen jeweils am Anfang der Seite, auf der die betreffende Versicherung online beantragt werden kann. 

Auf der Website des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) finden Sie die wichtigsten Versicherungsarten in leichter Sprache zum Lesen und Hören  .

Vor dem elektronischen Antrag auf Versicherungsschutz über unsere Webseiten können sich die Verbraucher:innen dort im ersten Schritt über die verschiedenen Versicherungsarten informieren. Über den Button „Jetzt berechnen[EM1] “ können sie sich nach Eingabe ihrer persönlichen Daten ein individuelles Versicherungsangebot anzeigen lassen. Der Versicherungsantrag wird über den Button „Jetzt beitragspflichtig abschließen[EM2] “ gestellt.

Einen sehr guten Überblick über die Durchführung des Versicherungsvertrages gibt die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht herausgegebene Broschüre „Das kleine ABC in Leichter Sprache“ .

Die Barrierefreiheit der Dienstleistung (die Möglichkeit, Versicherungsschutz über Webseiten zu beantragen) auf der Website www.allianz-reiseschutz.de richten wir an den Anforderungen des Standards zur digitalen Barrierefreiheit EN 301 549 aus.

Die Marktüberwachungsbehörde ist für Wirtschaftsakteure die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) in Magdeburg.

 

München, den 16.06.2025

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Erklärung in einfacher Sprache

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schreibt in § 3 Absatz 1 und § 1 Absatz 3 Nummer 5 die Anforderungen an die Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr vor. Weiter schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in § 14 Absatz 1 Nummer 2 eine Information über diese Dienstleistungen vor.

Die AWP P&C S.A. ist ein Versicherungsunternehmen. Über unsere Webseiten bieten wir Verbrauchern folgende Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an: 
 

  • Die Beantragung von Versicherungsschutz

Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen. Zu all unseren online abschließbaren Versicherungen ist auf unseren Webseiten (www.allianz-reiseschutz.de) eine kurze Erklärung vorhanden. Diese Erklärungen stehen jeweils am Anfang der Seite der betreffenden Versicherung.

Auf der Website des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) finden Sie die wichtigsten Versicherungsarten in Leichter Sprache zum Lesen und zum Hören: Die wichtigsten Versicherungen erklärt in Leichter Sprache (www.dieversicherer.de)

Verbraucher können sich vor dem elektronischen Antrag auf Versicherungsschutz auf unseren Webseiten über die verschiedenen Versicherungsarten informieren. Über den Button „Jetzt berechnen“ können sie sich nach Eingabe ihrer persönlichen Daten ein individuelles Versicherungsangebot anzeigen lassen. Der Versicherungsantrag wird über den Button „Jetzt beitragspflichtig abschließen“ gestellt.

Einen sehr guten Überblick über die Durchführung des Versicherungsvertrages gibt die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht herausgegebene Broschüre „Das kleine ABC in Leichter Sprache“: BaFin – Publikationen & Daten – Das kleine ABC in Leichter Sprache: Versicherungen

 

Die Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf der Website www.allianz-reiseschutz.de richten wir an den Anforderungen der Harmonisierten Europäischen Norm (EN 301 549) zur digitalen Barrierefreiheit aus.

Die Marktüberwachungsbehörde ist für Wirtschaftsakteure die„Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) in Magdeburg.

 

München, 16.06.2025